Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz
Sicherheit für Bediener von mobilen Arbeitsbühnen
Bei Arbeiten mit fahrbaren Hubarbeitsbühnen kommt es immer wieder zu schweren Unfällen durch Absturz infolge des Herauskatapultierens oder des Herausstürzens aus der Arbeitsbühne. Kann das Risiko eines Absturzes aus dem Arbeitskorb der Arbeitsbühne in der Gefährdungsbeurteilung nicht ausgeschlossen werden, sind geeignete Maßnahmen zu treffen. Eine geeignete Maßnahme ist eine Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz.
Eine Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) kann Ihr Leben retten. Wir stellen Ihnen zum Schutz der Gesundheit die passende Ausrüstung versandkostenfrei bereit.
Die PSAgA ist bei der Nutzung bestimmter Mobiler Hubarbeitsbühnen (MEWPs) wie Static Booms und Mobile Booms verpflichtend zu tragen.
Static Booms (1b)
- Lkw-Bühnen
- Anhängerarbeitsbühnen
- Raupenbühnen
Mobile Booms (3b)
- Teleskoparbeitsbühnen
- Gelenkteleskoparbeitsbühnen

Das Tragen einer PSAgA bei Senkrecht Liften wie Scherenarbeitsbühnen (Mobil Vertikal 3a) wird empfohlen. Lokale Vorschriften/Herstellervorgaben können jedoch für alle MEWPs, einschließlich Senkrecht-Lifte, das Tragen einer PSAgA verlangen.
Wichtige Hinweise für Ihre Sicherheit beim Einsatz von Arbeitsbühnen:
- Auswahl der geeigneten Arbeitsbühne: Wählen Sie die richtige Arbeitsbühne in Hinblick auf Reichweite, Gelenkigkeit, Tragfähigkeit, Bodenbeschaffenheit und die zu verrichtende Tätigkeit.
- Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz: Der Auffanggurt, auch als Sicherheitsgeschirr bezeichnet, muss korrekt angelegt und eingestellt werden. Mittels Verbindungselement und Halteöse wird das Geschirr an den dafür vorgesehenen Anschlagpunkt der Arbeitsbühne befestigt. Alle Personen auf der Plattform müssen ihre Verbindungsmittel am richtigen Anschlagpunkt befestigen. Sicherheitsleinen und Verbindungselemente müssen den geltenden Normen entsprechen.
- Falldämpfer verhindern Verletzungen: Im Falle eines Absturzes bremsen Falldämpfer die Fallgeschwindigkeit ab. Verletzungen werden minimiert oder verhindert.
- Bediener Schulungen: Setzen Sie geschulte Bediener, Aufsichtspersonen und Führungskräfte ein. Informationen zu den zertifizierten IPAF-Schulungen finden Sie hier.
- Schutzhelm tragen: Industrieschutzhelme schützen den Kopf vor Verletzungen. Hinweis: Helme werden nicht von Felbermayr bereitgestellt.
Gefahrenpotentiale und Risiken für Bediener von Arbeitsbühnen:
- Höhe: Arbeiten in großen Höhen erfordern zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen.
- Bewegung: Bei der Bewegung der Arbeitsbühne kann es zu plötzlichem Ruckeln oder Schwenken kommen, was das Absturzrisiko erhöht.
- Umgebung: Unebene oder unsichere Arbeitsumgebungen erhöhen das Risiko von Instabilität und Unfällen.
Gesetzliche Grundlagen:
- Arbeitnehmerschutzgesetz (ASchG): Verpflichtet Arbeitgeber, geeignete Schutzmaßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen zu treffen.
- Verordnung Persönliche Schutzausrüstung (PSA-V): Mit der PSA-V wurden die Regelungen im Arbeitnehmerschutz zu persönlicher Schutzausrüstung konkretisiert.
- Betriebsanweisung (gem. AM-VO): Die Betriebsanweisung gibt spezifische Richtlinien für den Einsatz der PSAgA bei der Arbeit auf Arbeitsbühnen vor.
- Nach der derzeit gültigen DIN EN 280:2016-04 „Fahrbare Hubarbeitsbühnen“ müssen fahrbare Hubarbeitsbühnen mit Anschlageinrichtungen für Rückhaltesysteme in den Arbeitsbühnen ausgerüstet sein. Diese müssen so ausgeführt werden, dass sie mit der persönlichen Schutzausrüstung verbunden werden können. Verbindungselemente dürfen sich nicht ungewollt von der Anschlageinrichtung lösen können.
Die persönliche Schutzausrüstung, zu der Auffanggurt, Falldämpfer und Industrieschutzhelm zählen, ist ein wichtiger Lebensretter.
